
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bronski – Gartenbau
AGB
• 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von
„Bronski Gartenbau“ und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und
Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten
spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma „Bronski Gartenbau” an gewerbliche und
nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Firma „Bronski Gartenbau” im Geschäftsverkehr gegenüber
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
2) Ausdrücklich widerspricht die Firma „Bronski Gartenbau” Einkaufs- oder
Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unserem
Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser
anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch „Bronski Gartenbau” schriftlich zugestimmt.
• 2 Angebot – Vertragsabschluss
1) Die Firma „Bronski Gartenbau” hält sich an abgegebene Angebote 4 Wochen
gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie zbsp. Naturprodukte und
Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen
Einfluss ausüben können.
2) Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der
Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
3) Bestellt der Verbraucher die Ware/ oder Dienstleistung auf elektronischem Wege,
werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der
Annahmeerklärung verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Lieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit
informieren wir den Kunden umgehend.
5) Die von der Firma Bronski Gartenbau unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur
Auftragserteilung als freibleibend.
6) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur
bei Einhaltung der kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht werden,
behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur vor.
7) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben
im Eigentum der Firma „Bronski Gartenbau” und dürfen ohne deren schriftliche
Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Die Abrechnung
erfolgt nach Aufwand und wird mit einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 54,00
€/Std. zzgl. MwSt. angesetzt. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom
Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden, sofern nicht andere Vereinbarungen
getroffen wurden und sind dem Auftragnehmer unaufgefordert zurück zu geben. Hier
behält sich die Firma „Bronski Gartenbau” das Recht vor, dem Auftraggeber den
Planungsaufwand mit dem o. g. Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt. in Rechnung zu
stellen, ggf. Schadensersatz geltend zu machen.
8) Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten
Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers, zur Anweisung
von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und
Lieferungen berechtigt ist.
• 3 Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden
1) Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma „Bronski Gartenbau” ist der Auftraggeber verpflichtet,
einen von der Firma „Bronski Gartenbau” benannten Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen
technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen,
sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
2) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und
unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie
stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und
ausreichenden Belieferung der Firma „Bronski Gartenbau” durch etwaige Zulieferanten.
3) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma „Bronski Gartenbau“ richtet
sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und der gegenwärtigen Technik unter
Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
4) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie zbsp. Dürre, Frost oder Hagel
oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie zbsp. Seuche,
Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder
Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von der
Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz
nicht geltend machen.
5) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma „Bronski Gartenbau“ erst nach der
erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach Vertragsunterzeichnung.
6) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
7) Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes liegt – ausgenommen bei Gefahr
im Verzug – allein bei der Firma „Bronski Gartenbau”. Der Auftraggeber wird davon
absehen, den Mitarbeitern von „Bronski Gartenbau” Weisungen zu erteilen. Bei einem
Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von
dadurch entstandenen Nachteilen frei.
8) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der
Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln.
Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen,
Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-,
Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens
rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Leistungen hierzu, zu denen die Firma „Bronski Gartenbau” beauftragt wird, werden
dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
9) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.)
und Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom
Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur
Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, trägt allein der Auftraggeber die
Kosten der Bereitstellung.
10) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt es sich um vorab ca.
ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich
ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist
nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten
sind üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfsund/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur
sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte
anhand des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.
11) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im
Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma
Bronski Gartenbau beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen.
• 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen
von 8 Tagen, bzw. der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die
Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich
verbauten Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Die Firma „Bronski Gartenbau” behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 75% des Netto-Auftragswertes vor Beginn der
Baumaßnahmen Auftragswertes zu verlangen.
4) Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung/Abschlagszahlung für
die zu liefernden Materialien in Höhe von mind. 50 % des Netto-Auftragswertes, zahlbar
innerhalb von 8 Tagen, bzw. innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab
Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt bis zu
90 % des Netto-Auftragswertes können folgen. Hier gelten die auf der Rechnung
ausgewiesenen Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
5) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Firma
Bronski Gartenbau nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der
Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
6) Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma „Bronski
Gartenbau” berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu
verlangen. Skontovereinbarungen sind nach Überschreitung des Zahlungsziels nichtig und
werden zurückgefordert.
7) Unsere Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung, und
je 42,00 € für die 2. und 3. Mahnung. Danach werden die banküblichen Zinsen der
Deutschen Bundesbank, zzgl. MwSt. berechnet; mindestens jedoch einen
Verzugsschaden in Höhe von 10,75 % p. a. Die Geltendmachung weiteren Schadens
bleibt vorbehalten.
8) Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom
Auftraggeber gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw.
Angebot/Kostenvoranschlag hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten
Vergütungssätzen abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.
Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Diese zusätzlichen
Leistungen sind vom Skontoabzug ausdrücklich ausgenommen, insofern hier keine
anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
9) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche
Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
10) Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
11) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen
Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden
Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
und bei Untätig bleiben des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu fordern.
12) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten
auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu
berechnen.
• 5 Abnahme
1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der
Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese
innerhalb von 5 Werktagen gemeinsam mit der Firma „Bronski Gartenbau” durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach
Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die
Abnahme nach Ablauf von 5 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden
und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.
4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere
Gewalt (3.3 o. ä.) oder andere unabwendbare, von der Firma „Bronski Gartenbau” nicht zu
vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.
• 6 Maße und Muster
1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach
oben oder unten zulässigerweise abweichen können.
2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel
gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (zbsp. Natursteine, Pflanzen o. a.)
abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren
Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft
und berechtigen nicht zur Beanstandung.
• 7 Garantie und Gewährleistung
1) Die Firma „Bronski Gartenbau” übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im
Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13
Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
3) Für von der Firma „Bronski Gartenbau” gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.),
Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach
deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen
sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den
Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der
Auftraggeber eine solche Anwuchs Garantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in
Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs Garantie erstreckt sich auf die Dauer von max.
einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer
Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat
zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanztiefe, Düngung und
Bewässerung. Fälle höherer Gewalt (3.3, schwerer Regen…) Wild oder andere tierische
und pflanzliche Schädlinge etc. sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs
Garantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen,
Saatgut etc. übernimmt die Firma Bronski Gartenbau keine Gewährleistung. Dies gilt auch
für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten
anderer Auftragnehmer herführen.
5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor.
Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur
Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde
nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche
individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.
• 8 Datenschutz
1) Die Firma „Bronski Gartenbau” nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr
ernst Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.
2) Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, der die
Vereinbarung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen
gestattet.
• 9 Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand
der Firma „Bronski Gartenbau” (Amtsgericht Dannenberg). Sind die Vertragsparteien
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der
allgemeine Gerichtsstand der Firma „Bronski Gartenbau.”
2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am
Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „Bronski Gartenbau” werden auch
dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird.
Stand: 2023